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Die Papierfliegerei kennt keinen allgemein anerkannten Weltdachverband. Ähnlich wie im Boxen machen sich unterschiedliche Gruppierungen diesen Anspruch streitig, ohne aber, im Gegensatz zum Boxsport, gegen einander zu konkurrieren. Die Regelwerke sind an manchen Stellen fast identisch, an anderen unterscheiden sie sich wieder stark. Deshalb habe ich hier die Wettkampfrichtlinien der wichtigsten Veranstaltungen zusammengetragen.

Doch das sind keine Evangelien. Jeder, der einen Papierfliegerwettbewerb veranstalten will, darf seine eigenen Regeln machen. Unterschiedliche Regeln führen schließlich zu unterschiedlichen Problemlösungen, sorgen für Vielfalt und beleben die Papierfliegerei.

Guinnesbuch der Rekorde

Weitester Flug

Längste Flugdauer

Größte Flügelspannweite

Paper Aircraft Association - RED BULL Paper Wings

Origami Airplane Association


Bild aus WikipediaGuinnesbuch der Rekorde

Damit ein Rekord vom GBR anerkannt wird sind zu erst einmal allgemeine Regeln zu beachten. Innerhalb einer angemessenen Frist nach den Rekordversuch muss der Kandidat folgendes einreichen:

1. Eine Schriftliche von den bestellten Juroren unterzeichnete Erklärung über den erzielten Rekord und darüber dass der Rekordversuch in vollem Einklang mit den Regeln des GBR durchgeführt wurde.

2. unabhängige Bestätigungen in Form von lokalen oder nationalen Zeitungsausschnitten (nicht zwingend vorgeschrieben)

3. reproduzierbare Farbfotos oder Plakate von der Veranstaltung (nicht zwingend vorgeschrieben)

4. eine vollständige ungeschnittene Wiedergabe des Rekordversuches auf VHS oder CD-ROM (nicht zwingend vorgeschrieben)

Stand 21.06.1998 - inoffizielle Version
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Weitester Flug

1. Der Rekord bezieht sich auf den weitesten Flug eines Papierfliegers in einer windstillen Halle. Die Veranstaltung muss öffentlich sein. Freiluftflüge werden nicht berücksichtigt.

2. Es werden zwei unabhängige Juroren bestellt. Die Juroren, Personen von unzweifelhaften Leumund, sind für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Regeln im Geiste des Fairplay verantwortlich, nehmen die Weitenmessung selbst vor und geben die offizielle Flugweite bekannt. Die Juroren haben das Recht, im Falle einer Regelüberschreitung oder von Schwierigkeiten bei der Weitemessung, einen Versuch als ungültig zu erklären.

3. Es sind insgesamt zehn Versuche gestattet. Ungültige Versuche werden mitgezählt, können aber kein Rekord werden.

4. Der Papierflieger muss aus einem einzigen Stück Papier (Blattgröße A4 oder Letter) gefertigt sein. Die Grammatur der Papiers darf dabei 100 g/m2 nicht überscheiten. Das Papier darf geschnitten werden, abgeschnittene Stücke dürfen jedoch nicht weiter verwendet werden. Es ist zulässig beim Bau des Papierfliegers ein Stück leichtes durchsichtiges Klebeband mit maximal 25mm Breite und 30mm Länge zu verwenden. Das Stück Klebeband darf in schmale Streifen zerschnitten, aber nur zum Schließen klaffender Falten und Papierlagen und nicht geschichtet, zusammengeklebt, als Ballastgewicht, zur Erzeugung von Flächen oder als Steuerelemente wie z.B. Trimmstreifen oder Klappen verwendet werden. Klebstoff, Büro- oder Heftklammern sind nicht zulässig.

5. Gestartet wird der Papierflieger durch eine Person (den Werfer), welche ihn ohne Hilfe an einer auf dem Boden markierten Linie (der Startlinie) wirft. Ein Anlauf von 10 m bis zur Startlinie ist erlaubt aber die Benutzung von Rampen oder ähnlicher Hilfsmittel ist untersagt. Der Werfer (einschließlich Füße und Kleidung) darf die Startlinie nicht berühren oder übertreten und die Juroren sind verpflichtet dieses während des Versuches zu kontrollieren. Erst nach dem Ende des Versuches darf der Werfer die Startlinie überschreiten. Die Startlinie soll 10 m lang sein. Die Mittelpunkt der Startlinie, bei welchem geworfen werden soll, ist markiert. Die Messung der Flugweite wird vom Mittelpunkt der Startlinie vorgenommen.

6. Die Abwurfhöhe hängt von der Größe und Geschick des Werfers ab. Angemessenes Schuhwerk ist vorgeschrieben. Der Papierflieger darf nicht von einem Balkon oder einem anderen Hallenbereich gestartet werden, dessen Niveau höher liegt als der Hallenboden. Die Ebene, auf welcher der Werfer während des Wurfes steht, muss niedriger oder gleich hoch gelegen sein wie der Landepunkt des Papierfliegers. Der Papierflieger darf nicht tiefer als der Hallenboden fliegen und zwar z.B. in der Art, dass der Flieger in eine Grube oder einen Kellerbereich fliegt um anschließend wieder aufzusteigen und auf dem Hallenboden zu landen. Während des Fluges darf sich der Papierflieger nicht mehr als 4 Mal um seine Längsachse drehen.

7. Die Weitenmessung erfolgt in einer geraden Linie. Die Flugweite wird vom Mittelpunkt der Startlinie bis zu dem Punkt gemessen, an welchem der Papierflieger den Boden zum ersten Mal berührt. Es sei denn die Regel 8 kommt zur Anwendung.

8. Falls der Papierflieger während des Fluges gegen ein beliebiger Objekt wie z.B. eine Leitung, eine Lampe oder ähnliches trifft wird nur die Flugweite nur bis zu diesem Punkt gewertet. Darüber hinaus sollte ein Objekt, ob fliegend oder unbeweglich, den Papierflieger beim Flug unterstützen oder von einem Juror als flugunterstützend erachtet werden, werden die Juroren (a) die Flugweite bis zu dem Punkt auf dem Boden messen bevor der Effekt eingetreten ist oder (b) einen Regelverstoß feststellen. Die Juroren könne einzeln oder gemeinsam einen Regelverstoß feststellen, Der Versuch zählt auch, wenn nur ein Juror einen Regelverstoß feststellt, die Flugweite wird jedoch nicht gewertet.

Stand 21.06.1998 - inoffizielle Version
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Längste Flugdauer

1. Der Rekord bezieht sich auf den längste Flugdauer eines Papierfliegers in einer windstillen Halle. Die Veranstaltung muss öffentlich sein. Freiluftflüge werden nicht berücksichtigt.

2. Es werden zwei unabhängige Juroren bestellt. Die Juroren, Personen von unzweifelhaften Leumund, sind für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Regeln im Geiste des Fairplay verantwortlich, nehmen die Zeitmessung selbst vor und geben die offizielle Flugdauer bekannt. Jeder Juror benutzt zur Zeitmessung eine digitale Stopuhr. Die Juroren haben das Recht, im Falle einer Regelüberschreitung oder von Schwierigkeiten bei der Zeiterfassung, einen Versuch als ungültig zu erklären.

3. Es sind insgesamt zehn Versuche gestattet. Ungültigen Versuche werden mitgezählt. Versuche, welche jedoch in Übereinstimmung mit Regel 7 ungültig erklärt werden, zählen nicht zur Gesamtheit der Versuche.

4. Der Papierflieger muss aus einem einzigen Stück Papier (Blattgröße A4 oder Letter) gefertigt sein. Die Grammatur der Papiers darf dabei 100 g/m2 nicht überscheiten. Das Papier darf geschnitten werden, abgeschnittene Stücke dürfen jedoch nicht weiter verwendet werden. Es ist zulässig beim Bau des Papierfliegers ein Stück leichtes durchsichtiges Klebeband mit maximal 25mm Breite und 30mm Länge zu verwenden. Das Stück Klebeband darf in schmale Streifen zerschnitten, aber nur zum Schließen klaffender Falten und Papierlagen und nicht geschichtet, zusammengeklebt, als Ballastgewicht, zur Erzeugung von Flächen oder als Steuerelemente wie z.B. Trimmstreifen oder Klappen verwendet werden. Klebstoff, Büro- oder Heftklammern sind nicht zulässig.

5. Gestartet wird der Papierflieger durch eine Person (den Werfer), welche ohne Hilfe von einer angemessenen festen Position aus wirft. Ein Anlauf oder schnelle Schritte als Teil des Startvorganges sind ebenso wenig erlaubt, wie die Benutzung von Rampen oder ähnlicher Hilfsmittel. Während des Starts muss der Werfer mit beiden Füßen den Boden berühren. Der Papierflieger darf nicht von einem Balkon oder einem anderen Hallenbereich gestartet werden, dessen Niveau höher liegt als der Hallenboden.

6. Die Abwurfhöhe hängt von der Größe und Geschick des Werfers ab. Flaches Schuhwerk ist vorgeschrieben. Die Ebene, auf welcher der Werfer während des Wurfes steht, muss niedriger oder gleich hoch gelegen sein wie der Landepunkt des Papierfliegers. Der Papierflieger darf nicht tiefer als der Hallenboden fliegen und zwar z.B. in der Art, dass der Flieger in eine Grube oder einen Kellerbereich fliegt um anschließend wieder aufzusteigen und auf dem Hallenboden zu landen.

7. Die Flugdauer wird von den Juroren ab dem Moment in welchem der Papierflieger die Hand des Werfers verlässt bis zu dem Zeitpunkt gemessen in welchem der Flieger auf den Boden oder ein Hindernis nach Regel 8 trifft. Die Flugdauer wird von den Juroren auf 1/100 Sekunden genau erfasst, anschließend jedoch auf 1/10 Sekunden gerundet und zwar nach folgendem Beispiel: Zeiten von z.B. 20,91 bis 20,95 s werden auf 20,9 s gerundet; Zeiten von 20,96 bis 20,99 s werden auf 21,0 s gerundet. Die Juroren vergleichen die ermittelten Flugzeiten jedes Versuches und legen gemeinsam die durchschnittliche Flugdauer fest. Wenn der Durchschnitt der zwei Zeitmessungen einen Zeit mit zwei Dezimalstellen ergibt, wird die Durchschnittszeit nach obigen Beispiel gerundet. Falls sich die Juroren nicht gemeinsam auf eine offizielle Durchschnittszeit einigen können gilt der Versuch als ungültig.

8. Falls der Papierflieger während des Fluges gegen ein beliebiger Objekt wie z.B. eine Leitung, eine Lampe oder ähnliches trifft wird nur die Flugdauer bis zu diesem Kontakt gewertet. Darüber hinaus sollte ein Objekt, ob fliegend oder unbeweglich, den Papierflieger beim Flug unterstützen oder von einem Juror als flugunterstützend erachtet werden, wird der Juror einen Regelverstoß feststellen. Es ist nur ein Juror nötig um einen Regelverstoß festzustellen; die Zeit wird gestoppt oder der Versuch als alsungültig gezählt.

Stand 21.06.1998 - inoffizielle Version
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Größte Flügelspannweite

Bild aus Wikipedia1. Der Rekord bezieht sich auf den Papierflugzeug mit der größten Flügelspannweite, welcher in einer windstillen Halle über mindestens 50 ft ( 15,24 m) geflogen ist. Die Veranstaltung muss öffentlich sein. Freiluftflüge werden nicht berücksichtigt.

2. Es werden zwei unabhängige Juroren bestellt. Die Juroren, Personen von unzweifelhaften Leumund, sind für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Regeln im Geiste des Fairplay verantwortlich, nehmen die Messung selbst vor und geben die offizielle Ergebnisse bekannt. Die Juroren haben das Recht, im Falle einer Regelüberschreitung oder von Schwierigkeiten bei der Messung, einen Versuch als ungültig zu erklären.

3. Es sind insgesamt zehn Versuche gestattet. Ungültigen Versuche werden mitgezählt. Versuche, welche jedoch in Übereinstimmung mit Regel 7 ungültig erklärt werden, zählen nicht zur Gesamtheit der Versuche.

4. Das Papierflugzeug muss aus Papier mit einer Grammatur nicht über150 g/m2 konstruiert sein. Die Verwendung von Klebstoffen ist zum Verbinden erlaubt, aber das Laminieren von Papierslagen wird auf die Hauptstrukturelemente beschränkt. Der Klebstoff darf die Hauptflächen der Flügel nicht umschließen (versiegeln). Büro- oder Heftklammern sind nicht zulässig.

5. Die Juroren messen die Flügelspannweite des Papierflugzeuges öffentlich, unmittelbar vor dem ersten Flugversuch. Die Juroren messen die Flügelspannweite über die Flügelspitzen.

6. Das Papierflugzeug wird von einer horizontalen Plattform mit einer maximalen Höhe von 10 ft (3,048 m) von einer Person (dem Werfer) ohne Hilfe geworfen. Ein Anlauf von maximal 10 m auf einer Ebenen Fläche (Boden oder Plattform) ist beim Start zulässig. Die horizontale Plattform muss auf dem Hallenboden sehen. Das Papierflugzeug darf nicht tiefer als der Hallenboden fliegen und zwar z.B. in der Art, dass der Flieger in eine Grube oder einen Kellerbereich fliegt um anschließend wieder aufzusteigen und auf dem Hallenboden zu landen. Die tatsächliche Abwurfhöhe ergibt sich aus der Größe des Werfers und der Höhe der Plattform. Angemessenes Schuhwerk ist vorgeschrieben.

7. Der Hallenboden wird mit einer Startlinie und einer 50ft (15,24 m) weit entfernten, parallelen Ziellinie markiert. Falls eine Plattform benutzt wird, wird die Startlinie auf dem Hallenboden unmittelbar unterhalb der Startflächenkante der Plattform markiert. Die Juroren stellen fest, ob das Papierflugzeug die Ziellinie vollständig überflogen hat. Falls das Papierflugzeug die Ziellinie nicht vollständig überflogen hat, stellen die Juroren einen Regelverstoß fest. Der Versuch wird als ungültig gezählt.

8. Falls das Papierflugzeug während des Fluges gegen ein beliebiges Objekt wie z.B. eine Leitung, eine Lampe oder ähnliches trifft wird nur die Flugweite nur bis zu diesem Punkt gewertet, der Versuch wird gezählt und die Juroren stellen fest, ob das Papierflugzeug beim Kontakt die Ziellinie vollständig überflogen hat. Sollte darüber hinaus ein Objekt, ob fliegend oder unbeweglich, das Papierflugzeug beim Flug unterstützen oder von einem Juror als flugunterstützend erachtet werden, ist der Juror verpflichtet einen Regelverstoß festzustellen. Die Juroren könne einzeln oder gemeinsam einen Regelverstoß feststellen, Der Versuch zählt auch, wenn nur ein Juror einen Regelverstoß feststellt, die Flugweite wird jedoch nicht gewertet.

Stand 21.06.1998 - inoffizielle Version
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Paper Aircraft Association - RED BULL Paper Wings

Regelwerk

Die internationalen Regeln der Paper Aircraft Association (PAA) müssen eingehalten werden, um die existierenden Weltrekorde anzufechten. Die Einhaltung der internationalen Regeln ist Voraussetzung für eine globale Kompatibilität.

Alle Wettkämpfe werden in geschlossenen Hallen abgehalten (windstill).

Die Papierflieger dürfen nur aus einem Blatt Papier konstruiert sein: Standard A4 Format, 80 Gramm pro Quadratmeter Flächenmasse. Das Blatt darf nur durch Falten modifiziert werden! Reißen, Kleben, Schneiden, Spalten oder Ballast ist nicht erlaubt!

Die Papierflieger müssen vor Ort mit dem offiziell zur Verfügung gestellten Papier gebaut werden.

Die Teilnehmer müssen während des Versuches mit beiden Füßen fest auf den Boden stehen. Davor ist nur ein Schritt erlaubt. Das Übertreten der Startlinie wird mit Disqualifikation geahndet.

Zwei Versuche pro Teilnehmer und Disziplin sind erlaubt. Es können verschiedene Flieger verwendet werden. Der beste Versuch zählt.

Weitester Flug

Gemessen wird mit einem genormten Maßband oder einer Lasermessung (in m/mm). Gemessen wird von der Grundlinie am Start bis zum Punkt an dem der Flieger den Boden berührt. Ein verlassen des offiziell markierten Luftraumes bedeutet einen ungültigen Versuch.

Längste Flugdauer

Die Flugzeit wird mit einer Stoppuhr ermittelt (1/10 s). Ausschlaggebend für die Messung ist der Moment, wenn der Papierflieger die Hand verlässt und der erste Bodenkontakt. Ein Verlassen des offiziell markierten Luftraumes bedeutet einen ungültigen Versuch.

Akrobatik / Kunstflug

Die Vorstellung wird von einer Jury bewertet. Jedes Jurymitglied kann Punkte von 1 bis 10 vergeben.

Ein Wettkampfrichter achtet auf einen fair geführten Wettbewerb gemäß diesen internationalen Regeln.

Stand April 2006- inoffizielle Version
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Origami Airplane Association

Regelwerk

Das Papierblatt darf gefaltet werden. Die Verwendung von Scheren, oder Ballastgewichte ist nicht gestattet.

Die Verwendung von Klebeband ist untersagt.

Weitester Flug

Die vorgeschriebene Papiergröße ist A4. Es darf nur autorisiertes Papier verwendet werden.

Der Wettbewerb findet in einer geschlossenen Halle statt. Zur Ermittlung der Flugweite wird die Stecke von der Fußspitze des Werfers bis zur Spitze der gelandeten Papierfliegers gemessen. Die Messung ist unabhänig davon, ob der Flieger während des Versuches gegen Wände oder Hindernisse stößt.

Der Boden muss waagerecht sein.

Die maximale Breite der Tragfläche des Papierfliegers muss mindestens 8 cm betragen.

Die Flugweit wird mit einem Maßband ermittelt. Das Ergebnis wird auf cm gerundet.

Gewertet wird der weiteste Versuch. Falls mehrere Wettbewerber im besten Versuch die gleiche Weite erreicht haben, wird für die Platzierung der jeweils zweitbeste Versuch herangezogen.

Längste Flugdauer

Die vorgeschriebene Papiergröße ist A5. Es darf nur autorisiertes Papier verwendet werden.

Gemessen wird die Flugdauer vom Abwurf bis zur Landung auf dem Boden. Die Messung ist unabhänig davon ob der Papierflieger während des Versuches gegen Decke oder Wände stößt. Bleibt der Flieger jedoch hängen, darf der Versuch wiederholt werden.

Der Boden muss waagerecht sein. Der Wurf von einem höhern Standort oder die Landung auf einem niedrigeren Niveau als dem Abwurfplatz ist untersagt.

Die Flugdauer wird auf 1/100 s genau gemessen.

Stand April 2006- inoffizielle Version
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